Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
ab dem 01.01.2025 treten die neuen Bestimmungen der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Kraft. Wir wissen, dass dies für viele Unsicherheiten gesorgt hat. Daher möchten wir Ihnen heute versichern: Für gewerbliche Verarbeiter ändert sich nichts Wesentliches!
Was bedeutet das für Sie?
- Kein Sachkundenachweis erforderlich: Als gewerblicher Anwender müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sie benötigen keinen Sachkundenachweis, solange die Anwendung nicht ausschließlich für Fachkundige vorgesehen ist.
- Unveränderte Nutzung: Die neuen Regelungen betreffen hauptsächlich den privaten Endverbraucher. Für gewerbliche Verarbeiter bleibt der Kauf und die Verwendung von biozidhaltigen Produkten ohne Einschränkungen.
- Gewohnter Zugang zu Produkten: Sie können biozidhaltige Produkte auch zukünftig wie gewohnt über CTM beziehen und verwenden
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!