Faserverbundwerkstoffe seit 1985

Wichtige Neuigkeiten: Neue Regelungen für biozidhaltige Produkte – Gewerbliche Nutzung bleibt uneingeschränkt!

Liebe Geschäftspart­ner­in­nen und Geschäftspartner,

ab dem 01.01.2025 treten die neuen Bes­tim­mungen der Chemikalien-Ver­botsverord­nung (ChemVer­botsV) in Kraft. Wir wis­sen, dass dies für viele Unsicher­heit­en gesorgt hat. Daher möcht­en wir Ihnen heute ver­sich­ern: Für gewerbliche Ver­ar­beit­er ändert sich nichts Wesentliches!

Was bedeutet das für Sie?

  • Kein Sachkun­de­nach­weis erforder­lich: Als gewerblich­er Anwen­der müssen Sie sich keine Sor­gen machen. Sie benöti­gen keinen Sachkun­de­nach­weis, solange die Anwen­dung nicht auss­chließlich für Fachkundi­ge vorge­se­hen ist.
  • Unverän­derte Nutzung: Die neuen Regelun­gen betr­e­f­fen haupt­säch­lich den pri­vat­en End­ver­brauch­er. Für gewerbliche Ver­ar­beit­er bleibt der Kauf und die Ver­wen­dung von biozid­halti­gen Pro­duk­ten ohne Ein­schränkun­gen.
  • Gewohn­ter Zugang zu Pro­duk­ten: Sie kön­nen biozid­haltige Pro­duk­te auch zukün­ftig wie gewohnt über CTM beziehen und verwenden

Bei Fra­gen ste­hen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Beratung

fon: +49 (0) 4621 95533
fax: +49 (0) 4621 95535
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