Faserverbundwerkstoffe seit 1985

Wichtige Neuigkeiten: Neue Regelungen für biozidhaltige Produkte – Gewerbliche Nutzung bleibt uneingeschränkt!

Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

ab dem 01.01.2025 treten die neuen Bestimmungen der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Kraft. Wir wissen, dass dies für viele Unsicherheiten gesorgt hat. Daher möchten wir Ihnen heute versichern: Für gewerbliche Verarbeiter ändert sich nichts Wesentliches!

Was bedeutet das für Sie?

  • Kein Sachkundenachweis erforderlich: Als gewerblicher Anwender müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sie benötigen keinen Sachkundenachweis, solange die Anwendung nicht ausschließlich für Fachkundige vorgesehen ist.
  • Unveränderte Nutzung: Die neuen Regelungen betreffen hauptsächlich den privaten Endverbraucher. Für gewerbliche Verarbeiter bleibt der Kauf und die Verwendung von biozidhaltigen Produkten ohne Einschränkungen.
  • Gewohnter Zugang zu Produkten: Sie können biozidhaltige Produkte auch zukünftig wie gewohnt über CTM beziehen und verwenden

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Beratung

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